Höchstens bis zum 25. Lebensjahr? Das ist der gängige Terminus. Wann Eltern Kindergeld zusteht

1. Der Kindergeld­anspruch endet mit Vollendung des 25. Lebens­jahres

Für ihre Kinder erhalten Eltern so lange bedingungs­los Kindergeld, bis der Nachwuchs das 18. Lebensjahr vollendet hat. Danach ist die Fortzahlung an gewisse Kriterien geknüpft.

Für gesunde Kinder gibt es zwischen Vollendung des 18. und 25. Lebens­jahres nicht mehr bedingungs­los Kindergeld. Dann müssen sogenannte Antrags­gründe erfüllt sein, wie zum Beispiel der Besuch einer Schule, die Aufnahme einer Berufsaus­bildung oder eines Studiums.

Doch spätestens mit Vollendung des 25. Lebens­jahres ist damit Schluss.

Ausnahme: Für Kinder mit Behinderung kann auch darüber hinaus ein Anspruch bestehen.

2. Schein-Ausbildung reicht für Kindergeldanspruch nicht aus

Das rein formale Bestehen eines Ausbildungs­verhältnisses genügt für die Genehmigung des Kinder­geldantrags nicht aus.

3. Der Bezug von Kindergeld ist nach Schulabschluss unter bestimmten Voraussetzung möglich

Bekommt das Kind nach dem Schul­abschluss keinen Ausbildungs- oder Studien­platz, kann die Fortzahlung des Kindergelds trotzdem gewährt werden. Voraussetzung: Das Kind hat sich tatsächlich um eine Stelle bemüht.

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