Bei der Zahlung mit Paypal dürfen keine weiteren Kosten anfallen

Allgemein gilt, dass für gängige Zahlungsarten keine Extra-Kosten für den Verbraucher anfallen dürfen. Trotz dieser Regelung erhob eine Anbieterin von Flixbus bei der Zahlungsart „Sofortüberweisung“ und „Paypal“ extra Entgelte. Das Landgericht München entschied, dass sie dies zu Unrecht tat.

Wettbewerbszentrale hat eine Beschwerdestelle

Bei der Wettbewerbszentrale wurde im Januar 2018 eine sogenannte Beschwerdestelle errichtet. Diese soll dazu dienen, dass Gewerbetreibende und Verbraucher darüber informieren sollen, wenn sich Unternehmen nicht an die Regelung halten, für gängige Zahlungsarten kein weiteres Entgelt zu verlangen.

Über die Beschwerdestelle ging dann der Hinweis ein, dass die Anbieterin von Flixbus für die oben genannten Zahlungsarten zusätzliche Kosten verlangte. Während die Sofortüberweisung gesetzlich geregelt ist und dabei Einigkeit herrscht, dass es sich hierbei um eine gängige Zahlungsmöglichkeit handelt, ist dies hingegen bei „Paypal“ umstritten, da es hierfür keine ausdrückliche Regelung gibt.

Urteil

Doch das Landgericht München entschied, dass auch die Zahlung mit Paypal unter die Neuregelung des §270a BGB fällt und demnach hierbei keine weiteren Kosten anfallen dürfen.

Jedoch ist das Urteil noch nichts rechtskräftig.

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