Der Kündigungsschutz eines Auszubildenden im Überblick
Ein Auszubildender der bereits vier Monate in einem Betrieb beschäftigt ist, genießt einen sehr hohen Kündigungsschutz. Um eine Kündigung dann noch aussprechen zu können müssen wichtige Gründe vorliegen, wie beispielsweise das Begehen einer Straftat oder grobes Fehlverhalten des Auszubildenden.
Kündigungsschutzklagen von Auszubildenden nach der Probezeit sind demnach mehr als sinnvoll und haben regelmäßig gute Chancen. Diese Möglichkeit sollte man natürlich auch nur in Erwägung ziehen, wenn man unbedingt in dem derzeitigen Ausbildungsbetrieb verbleiben möchte.
Wann man sich allerdings immer wehren sollte, ist wenn wahrheitswidrig der Vorwurf einer Straftat gegen einen erhoben wird oder wenn man in dem Betrieb diskriminiert wird. Auch wenn man kurz vor der Beendigung der Ausbildung steht, sollte man eine Kündigung nicht einfach so hinnehmen.
Abfindungszahlungen sind allerdings bei Auszubildenden meist sehr niedrig. Was auch mit dem geringen Verdienst eines Auszubildenden erklärbar ist.
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