Durch die Covid-19 Pandemie geraten viele Unternehmen in eine finanzielle Schieflage. Nun sehen sich viele Arbeitgeber gezwungen, Mitarbeiter zu entlassen. Als Arbeitnehmer sollten Sie dies allerdings nicht komplett kommentarlos hinnehmen.
Denn so einfach wie das vielleicht für so manche Arbeitgeber aussehen mag ist eine betriebsbedingte Kündigung nicht. Denn es müssen auch immer dringende betriebliche Gründe vorliegen, die der Arbeitgeber darzulegen hat.
Die Covid-19 Pandemie alleine rechtfertigt keine Kündigung. Auch muss bei einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl beachtet werden. Viele Kündigungen scheitern hieran, weil diese Voraussetzung missachtet oder nicht hinreichend beachtet wurde.
Daher ist es in jedem Fall sinnvoll die Kündigung anwaltlich überprüfen zulassen und gegebenenfalls Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzulegen. Hierbei ist besondere Aufmerksamkeit geboten,denn eine Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung vor dem Arbeitsgericht eingelegt werden.
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