Fluggastrechte im Überblick
Was tun bei Flugverspätung oder Flugannullierung? Wir helfen Ihnen!
Haben Sie innerhalb der letzten drei Jahre Probleme aufgrund von Flugverspätungen oder Flugannullierungen gehabt? Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
1. Kontaktieren Sie uns und übermitteln Sie uns Ihren Sachverhalt.
2. Wir nehmen sodann eine unverbindliche kostenfreie Ersteinschätzung in Bezug auf die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche vor.
3. Nach unserer Einschätzung entscheiden Sie, ob Sie das Mandat möchten oder nicht.
Was Sie außerdem tun sollten:
– Lassen Sie sich die Verspätung von der Fluggesellschaft bestätigen
– Bewahren Sie Ihr Flugticket oder Ihre Bordkarte sowie alle Rechnungen für z.B. Lebensmittel oder Hotelkosten auf
– Zudem sollten Sie sich den gesamten Ablauf der Flugverspätung, inklusive des Zeitpunkts, an dem die Türen nach der Landung geöffnet wurden, notieren
FAQS im Überblick:
Wann entsteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Ein Entschädigungsanspruch entsteht dann, wenn Ihr Flug Verspätung hatte oder gar annulliert wurde.
Zudem liegt der Anspruch nur dann vor, wenn die Airline Sie nicht schon mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Flugausfall informiert hat.
Wie viel Verspätung muss der Flug gehabt haben?
Damit Ihnen eine Entschädigung zusteht, muss Ihr Flug so viel Verspätung gehabt haben, dass Sie Ihr Reiseziel mindestens drei Stunden später erreicht haben.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt ist von der Flugdistanz abhängig.
Flugdistanz bis zu 1500 km: 250€
Flugdistanz 1500-3500 km: 400€
Flugdistanz mehr als 3500 km: 600€
Wann muss die Airline nicht zahlen?
Es gibt Ausnahmefällen, in denen die Airline Ihnen nicht zur Entschädigung verpflichtet ist.
1. Außergewöhnliche Umstände
Liegen solche Umstände vor, welche die Fluggesellschaft nicht aktiv verhindern oder beeinflussen kann, dann schuldet sie Ihnen auch keine Entschädigung.
Die häufigsten Gründe sind hierbei: Unwetter, Vogelschläge, Streik.
2. Kein EU-Flug
Außerdem besteht der Anspruch nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat oder das Abflugland ein EU-Mitgliedsstaat ist. Dies liegt ganz einfach daran, dass der Entschädigungsanspruch aus der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 herrührt.
3. Verspätung unter drei Stunden
Der Entschädigungsanspruch entsteht erst dann, wenn Sie mit einer Verspätung von drei Stunden am Zielflughafen landen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Öffnen der Flugzeugtüre.
4. Selbstverschulden
Sollten Sie selbst für die Flugverspätung verantwortlich sein, so muss die Airline natürlich keine Entschädigung zahlen.
Bsp.: zu spätes Erscheinen am Gate
Gilt die Entschädigung nur für Erwachsene?
Die Entschädigung erhält jede Person, für die ein Ticket gekauft wurde, also z.B. auch für Kleinkinder, sofern diese nicht kostenlos fliegen dürfen.
Wie sieht die Entschädigung aus?
Die Entschädigung muss ausgezahlt werden, darf also nicht per Gutschein oder Prämien-Meilen beglichen werden.
Was sind die sogenannten Betreuungsleistungen?
Zu den Betreuungsleistungen gehören Getränke, Mahlzeiten, Telefonate und E-Mails. Diese Betreuungsleistungen stehen Ihnen unabhängig von den Gründen der Flugverspätung zu und werden in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit angeboten.
Was geschieht, wenn die Flugverspätung erst bei einem Zwischenstopp auftritt?
In diesem Fall darf die Airline nicht die Kosten der bereits geflogenen Strecke abziehen. Sie haben sogar das Recht, kostenlos zum Ausgangsflughafen zurückzufliegen.
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