Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entschädigung wegen Kinderbetreuung in Zeiten von COVID-19
Der Gesetzgeber in Deutschland hat zu Beginn der COVID-19 Pandemie einen rechtlichen Entschädigungsanspruch für Eltern ausgerufen. Mit dem sollten während der sogenannten „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ Verdienstausfälle für Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, aufgefangen werden.
Kaum Eltern nutzen Kinderkrankengeld
Nur ein verschwindend geringer Anteil der Eltern nutzen die sogenannten „Kinder-Krank-Tage“. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wurde für Eltern im Laufe der Pandemie sogar ausgeweitet:
Gesetzlich krankenversicherte Eltern können nach der Gesetzeslage je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.