Eltern in COVID-19 Zeiten – Viele Rechte sind unbekannt!

Der Gesetzgeber in Deutschland hat zu Beginn der COVID-19 Pandemie einen rechtlichen Entschädigungsa­nspruch für Eltern ausgerufen. Mit dem sollten während der sogenannten „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ Verdienst­ausfälle für Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, aufgefangen werden.

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Arbeit­nehmer haben Anspruch auf Ent­schädigung wegen Kinder­betreuung in Zeiten von COVID-19

Der Gesetzgeber in Deutschland hat zu Beginn der COVID-19 Pandemie einen rechtlichen Entschädigungsa­nspruch für Eltern ausgerufen. Mit dem sollten während der sogenannten „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ Verdienst­ausfälle für Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, aufgefangen werden.

Kaum Eltern nutzen Kinderkrankengeld

Nur ein verschwindend geringer Anteil der Eltern nutzen die sogenannten „Kinder-Krank-Tage“. Der Anspruch auf Kinder­kranken­geld wurde für Eltern im Laufe der Pandemie sogar ausgeweitet:

Gesetzlich kranken­versicherte Eltern können nach der Gesetzeslage je gesetzlich kranken­versichertem Kind für 30 Arbeitstage Kinder­kranken­geld beantragen. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Netto­arbeits­entgelts.

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