Abgasskandal bei VW: Sollte man einen Vergleich annehmen?



Der Abgasskandal von 2015 ging sehr schnell durch die Presse. Die meisten von uns haben von den abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen schon gehört die VW in dieser Zeit an seine Kunden vertrieb.

Viele Kunden konnten ihr Fahrzeug an VW damals zurückgeben und bekamen zum Teil auch mehr als den gezahlten Kaufpreis zurück von VW.

Allerdings ereignet es sich derzeit immer häufiger, dass Geschädigte Post von VW aus Wolfsburg erhalten. In diesem Schreiben wird den Betroffenen mitgeteilt, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband und die VW AG sich verständigt haben, eine Musterfeststellungsklage durch einen Vergleich zu beenden.

Nun stellen sich die Betroffenen natürlich die Frage, sollte ich dieses Angebot annehmen oder nicht?

Grundsätzlich wird den wirksam zur Musterfeststellungsklage angemeldeten Geschädigten eine einmalige Zahlung zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro durch VW gewährt.

Allerdings gibt es hierfür folgende Kriterien:

1. Der Geschädigte hat ein von der Dieselthematik betroffenes Fahrzeug der Marke, Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda erworben, mit einem EA 189 Motor.
2. Der Geschädigte hat sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet und nicht abgemeldet.
3. Der Geschädigte hatte einen deutschen Wohnsitz bei Erwerb.
4. Der Geschädigte erwarb sein Fahrzeug vor dem Januar 2016.
5. Der Geschädigte hat seine Ansprüche, die er gegen VW hat, bisher nicht an Dritte abgetreten.
6. Der Geschädigte hat bisher noch kein rechtskräftiges Urteil erstritten oder sich anderweitig über den vorliegenden Anspruch verglichen.

Erhält man als Geschädigter ist natürlich die Überlegung, ob man sich auf dies Angebot einlassen soll oder lieber eine Einzelklage intendiert. Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass ein Geschädigter bei einer Einzelklage sich einer höheren Entschädigungssumme erfreuen kann, als die von VW angebotene Zahlung verspricht.

Möchten Sie als Geschädigter nun das Höchstmaß an Entschädigung erhalten, ist Ihnen eher zu einer Einzelklage geraten. Die Annahme eines Vergleichs kann nur bei Geschädigten geraten werden, deren Fahrzeug einen hohe Laufleistung hat.

Für alle Geschädigten, die eine Einmalzahlung von VW annehmen wollen, gilt dass sie sich bis zum 20. April 2020 bei VW registrieren müssen. Sollten Sie sich gegen diesen Vergleich entscheiden und eine Einzelklage anstreben, dürfen Sie sich nicht für den Vergleich registrieren. Die Musterfeststellungsklage wird dann zurückgenommen und Sie haben anschließend sechs Monate Zeit die Einzelklage gegen VW zu erheben.

Es ist nun nur eine Frage der Zeit, bis der BGH und auch der EuGH Klarheit schaffen wird, über die Höhe der Entschädigungsansprüche. Ausgehend von der jüngsten Rechtsprechung anderer Gerichte kann mit höheren Entschädigungszahlungen gerechnet werden, als VW bisher in seinem Vergleichsangebot anbietet.

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