Die Vor- und Nachteile einer GmbH

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit muss man viele Entscheidungen treffen. Eine davon ist die Wahl der Rechtsform. Im Folgenden haben wir für Sie die Vor- und Nachteile einer GmbH zusammengefasst.

Die Vorteile

  • Der wohl größte Vorteil einer GmbH ist der Ausschluss der persönlichen Haftung. So bleibt Ihr Privatvermögen aufgrund der beschränkten Haftung der Gesellschaft für gewöhnlich unbedroht, denn die Gesellschaft kommt grundsätzlich allein für die Verbindlichkeiten auf.

(Ausnahme: wenn die Gesellschafter als Geschäftsführer handeln und ihre Sorgfaltspflicht missachten)

  • Darüber hinaus verfügt die GmbH über einen sehr guten Ruf. Denn trotz der Haftungsbeschränkung wird durch das hohe Mindeststammkapital von 25.000€ eine starke Bonität im Geschäftsverkehr vermutet.
  • Die GmbH tritt im Geschäfts- und Rechtsverkehr selbstständig auf, sie stellt also eine eigene Rechtspersönlichkeit So werden Geschäfte nicht in Ihrem Namen, sondern nur im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Hierdurch wird vor allem die Privatsphäre der Gesellschafter geschützt, da ihre Namen nicht nach außen auftreten. Einzig der Gesellschaftsname und der Name des Geschäftsführers tritt im Geschäftsverkehr nach außen auf.
  • Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit eines Fremdgeschäftsführers. Somit müssen Sie sich nicht die Aufgaben eines Geschäftsführers zusätzlich aufbürden und die Gefahr Ihrer persönlichen Haftung minimiert sich um ein weiteres.
  • Falls Sie das wünschen, ist auch eine Ein-Mann-GmbH möglich. Sie können also eine GmbH auch allein gründen und benötigen hierfür keine weiteren Gesellschafter, genießen aber dennoch die haftungsbeschränkende Gesellschaftsform.
  • Dadurch, dass die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, liegt die Körperschaftssteuer bei derzeit 15%. Im Vergleich zur Einkommenssteuer von 45% ist das ein enormer Unterschied. Durch die steuerlichen Ersparnisse können also Gewinne erzielt und angespart werden.
  • Ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt sich durch die Bildung von stillen Reserven. Unter stillen Reserven versteht man Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind. Ihr Unternehmen profitiert demnach von den Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte bei der Bilanzaufstellung.
  • Falls Sie dann aber doch am Ende Ihre GmbH verkaufen möchten, stellt sich auch dies als recht unkompliziert dar. Denn zum Verkauf ist es vollkommen ausreichend, dass die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten. Es müssen also nicht alle Vermögensbestandteile einzeln an den Erwerber übertragen werden.

Die Nachteile

  • Der wohl größte Nachteil ergibt sich aus den Formalitäten. Denn im Gründungsprozess ergibt sich ein sehr hoher Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf. So müssen bei der Gründung ein Businessplan und ein schriftlicher und notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag erstellt werden und eine Eintragung im Handelsregister (erst möglich, wenn min. die Hälfte des Startkapitals gezahlt wurde) erfolgen.
  • Des Weiteren herrscht eine ausnahmslose Buchführungspflicht für jede GmbH, weshalb man hier ganz besonders viel Wert drauflegen sollte.
  • Der Geschäftsführer ist nach §41 GmbHG für die Buchführung und Bilanzaufstellung zuständig, weshalb ihm damit folgende Aufgaben zukommen:
  • Die Erstellung der Handelsbilanz
  • Jeder Geschäftsvorfall muss im Rahmen der sogenannten „doppelten Buchführung“ festgehalten werden
  • Unter „doppelte Buchführung“ ist dabei das Dokumentieren jedes Geschäftsvorfalls in zwei buchhalterischen Konten (Soll und Haben) zu verstehen
  • Durch die „doppelte Buchführung“ ergibt sich das Erfordernis einer genauen und zeitnahen Erfassung aller finanziellen Geschäftsvorfälle in der GmbH. Hierzu zählen alle Einnahmen, Ausgaben, Auslagen, usw.

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