Arbeitsrecht – Die Anfechtung beim Arbeitszeugnis. Möglichkeiten und Voraussetzungen!

Wie Arbeitnehmer ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten können. Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, dann ist er nicht verpflichtet, dieses anzunehmen. Er hat das Recht, das Zeugnis anzufechten, sollte dabei aber einige wichtige Punkte beachten.

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Wie Arbeitnehmer ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten können

Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, dann ist er nicht verpflichtet, dieses anzunehmen. Er hat das Recht, das Zeugnis anzufechten, sollte dabei aber einige wichtige Punkte beachten.

Welche Vorgehensweise ist bei der Anfechtung des Arbeitszeugnisses zu empfehlen?

Zunächst stellt sich die Frage, wie man als Arbeitnehmer am besten vorgehen sollte. Ratsam ist zuerst einmal ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, in dem sie um Berichtigung bitten und eigene Verbesserungs- bzw. Korrekturvorschläge anbringen.

Setzen Sie Ihrem Arbeitgeber hierbei eine Frist von mindestens zwei Wochen. Erhalten Sie innerhalb der angegebenen Frist kein berichtigtes Zeugnis, so sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und eine Zeugnisklage erstellen lassen.

Wen trifft die Beweislast bei der Anfechtung des Arbeitszeugnisses?

Des Weiteren sollten Sie berücksichtigen, dass Gericht die Beweislast jeder Partei je zur Hälfte aufträgt. So muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er besser als der Durchschnitt war und der Arbeitgeber muss das Gegenteil beweisen.

Hier sollten Sie als Beweis Zwischenzeugnisse und Leistungsbeurteilungen vorlegen. Auch ratsam ist es, Kollegen oder Vorgesetzte als Zeugen für Ihre gute Arbeit aussagen zu lassen. Daher gilt hier als Tipp: Lassen Sie sich schon während Ihrer Arbeit regelmäßig Zwischenzeugnisse ausstellen, damit der Arbeitgeber am Ende eines Arbeitsverhältnisses nicht einfach davon abweichen kann.

Kann alles angefochten werden?

Es gibt jedoch Grenzen in dem, was Sie anfechten können. So können Sie nur Ihre Tätigkeitsbeschreibung und die Leistungsbeurteilung anfechten, nicht aber die sprachliche Ausdrucksweise des Zeugnisses.

Des Weiteren haben Sie auch keinen Anspruch auf die sogenannte Dankes- oder Bedauernsformel am Ende. Allgemein gilt, dass das Zeugnis vollständig und der Wahrheit entsprechen muss und in diesem Zusammenhang gewisse formale Ansprüche erfüllen muss.

Flecken auf dem Papier oder die Unterschrift eines Kollegen statt des Chefs sowie fehlende einschlägige Aufgaben, die Sie erfüllt haben, sind Argumente für eine Korrektur. Insgesamt haben Sie natürlich das Recht, eigene Formulierungsvorschläge vorzutragen.

Einen Anspruch darauf, dass dies auch am Ende in Ihrer Beurteilung steht, haben Sie allerdings nicht. Daher ist es ratsam, sich gemeinsam auf einen Entwurf zu einigen.

Wie stehen die Chancen der Anfechtung?

Die rechtlichen Erfolgsaussichten sehen meistens aufgrund der Beweislast schlecht aus. Jedoch sind oftmals die Arbeitgeber bereit, sich auf einen Kompromiss einzulassen, damit ein Rechtsstreit vermieden werden kann. Aus diesem Grund lohnt sich eine Klage in den meisten Fällen trotzdem.

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