Abmahnung erhalten. Was nun?

Was tun bei erhaltener Abmahnung? Hier ein Rechtsratgeber aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Schrittweise erklärt was zu tun ist, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben

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10 Punkte der Abmahnungsprüfung – Was tun bei Abmahnung?

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Bevor Sie aus der Wut oder Verzweiflung heraus unüberlegte Dinge unternehmen, lesen Sie zunächst die folgenden Punkte, wie Sie sinnvollerweise gegen eine Abmahnung vorgehen können.

Keine spontane Rechtfertigung im Gespräch

Haben Sie in einem Gespräch mit Ihrem Chef die Abmahnung erhalten und der Chef erläutert Ihnen auch nochmal persönlich die Gründe für diese, so versuchen Sie nicht, sich mit dem ersten was Ihnen in den Sinn kommt, zu rechtfertigen. Nehmen Sie zunächst einmal die Abmahnung an und überlegen sich schließlich in Ruhe, wie sie weiter damit verfahren.

Keine voreilige schriftliche Erklärung

Häufig kommt es vor, dass Arbeitgeber in einer Abmahnung zu einer Stellungnahme auffordern und hierfür sogar eine Frist setzen. Jedoch steht es Ihnen frei, sich zu einer Abmahnung zu äußern, denn sie sind hierzu nicht verpflichtet

Berechtigung der Vorwürfe nicht bestätigen

Es ist sehr gut möglich, dass Ihr Arbeitgeber mit der Abmahnung bezwecken will, dass sie die Vorwürfe bestätigen. Aber auch hierzu sind sie nicht verpflichtet und sollten solch eine Bestätigungserklärung daher lieber nicht abgeben.

Wahrheit der Vorwürfe erforschen

Wurden sie beispielsweise dafür abgemahnt, dass Sie eine Aufgabe nicht fristgerecht erledigt haben, dann sollten Sie nachvollziehbare Beweise finden, die belegen, dass es für Sie quasi nicht möglich gewesen ist, die Frist einzuhalten. Dies können Sie z.B. machen, indem sie dokumentieren, welche weiteren Aufgaben Sie noch gleichzeitig zu erledigen hatten oder bei Personalengpässen mit den Kollegen darüber sprechen und dies durch ein mit Datum und Uhrzeit versehenes Protokoll festhalten.

Durch Entschuldigung nicht ihr Gesicht verlieren

Ist Ihnen unklar, ob die Abmahnung berechtigt ist, wenn auch überaus kleinlich, dann können Sie sich mit Einschränkungen entschuldigen, um der angespannten Arbeitsatmosphäre entgegenzuwirken.

Anwaltliche Überprüfung der Abmahnung

Auch wenn die Abmahnung für Sie vielleicht ganz eindeutig ist, so kann ein Anwalt durch einen anderen Blickwinkel doch noch Lücken oder Fehler in der Abmahnung finden. Denn eine Abmahnung muss viele rechtliche Voraussetzungen erfüllen, woran sie sehr häufig scheitern. Außerdem ist ein Fehler in der Abmahnung ist nicht nur beruhigend für Sie, sondern ist auch von großer Bedeutung für Ihr weiteres Handeln.

Möchten Sie eine Gegendarstellung abgeben?

Als Arbeitnehmer haben Sie ein gesetzliches Recht darauf, dass Ihr Arbeitgeber eine Gegendarstellung zur Personalakte legt. Jedoch ist es nicht immer ratsam, eine Gegendarstellung geltend zu machen.

Im öffentlichen Dienst sollten sie keine Bedenken haben, dass die Abmahnung der erste Schritt zur Kündigung war. In aller Regel können Sie hier ruhigen Gewissens eine Gegendarstellung vornehmen.

In der Privatwirtschaft sieht dies jedoch anders aus. Denn hier kommt es regelmäßig vor, dass die Abmahnung der erste Schritt für eine längst geplante Kündigung ist. Wer nun die Wirksamkeit der Abmahnung aufgrund kleiner Mängel in Frage stellt, der schießt sich damit selbst ins Aus.

Rechtsschutzversicherung ratsam

Oft folgen auf eine Abmahnung weitere Abmahnungen oder sogar die verhaltensbedingte Kündigung. In solchen Fällen ist es beruhigend, wenn man sich nicht auch noch den Kopf darüber zerbrechen muss, wie man die Anwaltskosten finanzieren soll. Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen dabei eine große Unterstützung.

Möchten Sie gegen eine Abmahnung klagen?

In den meisten Fällen ist eine Klage gegen eine Abmahnung ratsam. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen man dies lieber bleiben lassen sollte. Beantworten Sie dies aber keinesfalls für sich allein, sondern suchen Sie sich hierbei anwaltliche Unterstützung.

Betriebs- oder Personalrat einschalten oder lieber nicht?

Falls es in Ihrem Arbeitsbetrieb einen Betriebs- oder Personalrat gibt, so können Sie sich mit der Abmahnung an ihn wenden. Jedoch gehört es streng genommen nicht zu seinen Aufgaben, Rechtsfragen zu arbeitsrechtlichen Themen zu bearbeiten. Viele betriebliche Arbeitnehmervertretungen tun dies dennoch. Es hängt hier jedoch vom Einzelfall ab, ob es sinnvoll ist, einen Betriebs- oder Personalrat hinzuzuziehen. Diese Frage ist vor allem abhängig von dem Hintergrund Ihrer Abmahnung.

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