Änderungen der Termine zur Abgabe der Steuererklärung
Seit 2019 haben sich die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung geändert. Bisher galt der 31. Mai als Stichtag. Wann Sie nun die Steuererklärung abgegeben müssen erfahren Sie hier:
Änderungen der Termine zur Abgabe der Steuererklärung
Personen, die zur Steuererklärung verpflichtet sind und keine steuerliche Beratung erhalten, haben nun Zeit bis Ende Juli, um ihre Steuererklärung abzugeben.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater gemacht, so kann diese bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres abgegeben werden.
Stichtag: 31. Juli
Wichtig ist, dass die neuen Regelungen zur Steuererklärungsfrist erstmals für Besteuerungszeiträume nach dem 31.12.2017 beginnen. Der neue Termin gilt also erstmals ab dem Jahr 2019. Die Unterlagen sind bis zum 31. Juli dem Finanzamt zu übermitteln.
Wer ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?
Eine Abgabepflicht besteht immer dann, wenn:
– Die Steuerklasse III, IV mit Faktor V oder VI besteht
– Man selbstständig oder freiberuflich tätig ist
– Man selbst oder der Ehepartner einen Freibetrag hat eintragen lassen
– Steuerpflichtigen Nebeneinkünfte höher als 410 Euro sind
– Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern vorliegt
– Kapitalerträge eingegangen sind, bei denen keine Abgeltungssteuer abgeführt worden ist
– Ein Verlustvortrag aus den Vorjahren besteht
Fordert das Finanzamt einen zur Steuererklärung auf, muss diese selbstverständlich auch gemacht werden.
Freiwillige Einreichung der Steuererklärung
Personen, die ihre Steuererklärung freiwillig einreichen, können dies vier Jahre rückwirkend tun.
Es besteht auch keine Pflicht die freiwillige Steuererklärung auch fortwährend zu machen. Es kann sich in vielen Fällen auch wirklich auszahlen eine freiwillige Steuererklärung zu machen. So rentiert es sich bereits dann, wenn die Werbungskosten den Betrag von 1.000 Euro übersteigen, was schon dann der Fall ist, wenn der tägliche einfache Arbeitsweg 15 km beträgt.
Sollte der Abgabetermin verpasst worden sein, so ist dies nicht in jedem Fall tragisch. Das Finanzamt verlangt nicht in jedem Fall Verspätungsgebühren. Sollte man im Vorfeld schon wissen, dass man den Termin nicht einhalten kann, kann man auch eine Fristverlängerung beantragen.